Arbeiten in Deutschland
Ihre berufliche Perspektive in Deutschland
Wir verbinden Unternehmen in Deutschland mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern aus internationalen Märkten.
Wer kann sich bewerben?
EU-/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige
Für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz gilt grundsätzlich die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie können ohne Visum nach Deutschland einreisen und haben grundsätzlich freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Bewerber mit langfristigem Aufenthalt in Portugal
Eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Portugal kann je nach persönlichem Status besondere Möglichkeiten eröffnen, bedeutet jedoch nicht automatisch einen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die konkreten Voraussetzungen müssen vor der Arbeitsaufnahme geprüft werden.
Bewerber aus Drittstaaten
Auch Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten können für eine Beschäftigung in Deutschland infrage kommen. In diesem Fall unterstützen wir bei der Vorbereitung des Rekrutierungsprozesses und – soweit möglich – bei der Zusammenstellung und Koordination der erforderlichen Unterlagen.
Die Einreise und Arbeitsaufnahme sind von der jeweiligen Staatsangehörigkeit, Tätigkeit, Qualifikation und dem erforderlichen Aufenthaltstitel abhängig. Eine Beschäftigung kann grundsätzlich erst aufgenommen werden, wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Service
Wir unterstützen geeignete Bewerber bei:
der Erfassung und Prüfung des Bewerberprofils
der Vermittlung an passende deutsche Unternehmen
der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen
der Koordination des Bewerbungsprozesses
der Orientierung zu den erforderlichen Einreise- und Aufenthaltsverfahren
Wichtig: Wir versprechen keine automatische Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels. Die endgültige Entscheidung über Einreise, Aufenthalt und Arbeitsberechtigung treffen die zuständigen Behörden.
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